Ein Facebook-Profil, ein E-Mail-Postfach, ein Netflix-Abo, ein Online-Banking-Zugang, vielleicht eine Kryptowallet: Die meisten Menschen hinterlassen heute Dutzende digitale Spuren – und kaum jemand hat sich Gedanken gemacht, was damit passieren soll, wenn er oder sie stirbt. Für Hinterbliebene wird das schnell zu einer aufwendigen Suche, bei der niemand weiß, wo überhaupt anzusetzen ist.
Was zählt zum digitalen Nachlass?
Der digitale Nachlass umfasst alle Daten und Konten, die nach dem Tod einer Person im Internet oder auf ihren Geräten weiterbestehen. Dazu zählen unter anderem:
- Profile in sozialen Netzwerken
- E-Mail-Konten
- Online-Banking und Bezahldienste wie PayPal
- Kostenpflichtige Mitgliedschaften (Streaming, Zeitungsabos)
- Konten bei Online-Händlern
- Fotos, Dokumente und Dateien in Cloud-Speichern
- E-Government-Zugänge wie FinanzOnline oder ID Austria
- Domains, Websites und Blogs
Die Arbeiterkammer Niederösterreich weist darauf hin, dass auch Daten auf lokalen Geräten – etwa Fotos oder elektronische Dokumente – rechtlich zum digitalen Nachlass zählen, nicht nur Online-Konten.
Wie ist die Rechtslage in Österreich?
Eine eigene gesetzliche Regelung für den digitalen Nachlass gibt es in Österreich nicht. Stattdessen gilt das allgemeine Erbrecht des ABGB: Erbinnen und Erben treten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in sämtliche Rechte und Pflichten der verstorbenen Person ein – das schließt auch online geschlossene Verträge und Vertragsverhältnisse mit ein. Praktisch bedeutet das: Kostenpflichtige Abos gehen zunächst auf die Erben über, die sie in der Regel aber kündigen können.
Der entscheidende rechtliche Zeitpunkt ist die Einantwortung: Erst mit dem rechtskräftigen Einantwortungsbeschluss des Verlassenschaftsgerichts treten die Erben tatsächlich in die Rechte der verstorbenen Person ein – etwa das Recht, ein Social-Media-Profil weiterzuführen oder zu löschen.
Weil es keine einheitliche Regelung für Online-Plattformen gibt, entscheidet am Ende jeder Anbieter selbst über sein Vorgehen: Manche Dienste bieten standardisierte Lösungen für den Todesfall an, andere – etwa WhatsApp – verfügen laut ISPA (Internet Service Providers Austria) über keine eigenen Formulare, sodass sich Angehörige direkt an den jeweiligen Kundendienst wenden müssen.
Vier Wege, mit digitalen Konten umzugehen
Nach der Systematik der ISPA gibt es grundsätzlich vier Möglichkeiten für den Umgang mit dem digitalen Nachlass:
- Erhaltung – das Konto bleibt aktiv bestehen
- Löschung – Daten und Profil werden entfernt
- Archivierung – Inhalte werden gesichert, das Konto aber deaktiviert
- Übertragung – Zugriff oder Eigentum gehen an Angehörige, Erben oder Dritte über
Welche Option jeweils sinnvoll ist, hängt vom Konto und vom Willen der verstorbenen Person ab – und genau hier liegt das eigentliche Problem: Ohne Vorsorge müssen Angehörige diese Entscheidungen treffen, ohne zu wissen, was die verstorbene Person gewollt hätte.
Warum Vorsorge so wichtig ist
Ohne Vorbereitung stehen Hinterbliebene laut Arbeiterkammer NÖ vor einer regelrecht detektivischen Aufgabe: Sie müssen erst einmal herausfinden, welche Konten und Dienste überhaupt genutzt wurden – oft über Umwege wie Suchmaschinenabfragen oder Rückfragen bei Freunden und Kolleginnen. Erst danach können sie die einzelnen Anbieter kontaktieren, was in der Regel eine Sterbeurkunde oder den Einantwortungsbeschluss voraussetzt.
Die gängige Empfehlung, die sich sowohl bei ISPA als auch bei der Arbeiterkammer findet: eine schriftliche Übersicht aller Online-Aktivitäten anlegen, regelmäßig aktualisieren und festhalten, was mit welchem Konto passieren soll – verbunden mit der klaren Warnung, diese Liste sicher zu verwahren, weil sie im Grunde der Generalschlüssel zum digitalen Leben ist.
Genau dieser letzte Punkt ist in der Praxis der Knackpunkt: Eine Passwortliste auf Papier oder in einer ungeschützten Datei ist selbst ein Sicherheitsrisiko. Sie muss einerseits so aufbewahrt werden, dass sie im Ernstfall auffindbar ist – andererseits aber vor unbefugtem Zugriff zu Lebzeiten geschützt bleibt. Das ist ein Zielkonflikt, den eine Zettelliste kaum auflösen kann.
Was Sie konkret tun können
- Bestandsaufnahme machen: Welche E-Mail-Konten, sozialen Netzwerke, Abos und Online-Dienste nutzen Sie tatsächlich?
- Wünsche festhalten: Soll ein Konto gelöscht, in einen Gedenkzustand versetzt oder von einer Vertrauensperson weitergeführt werden?
- Zugangsdaten sicher, aber auffindbar hinterlegen: nicht auf einem Zettel im Schreibtisch, aber auch nicht nur im eigenen Kopf.
- Eine Vertrauensperson benennen, die im Ernstfall weiß, dass diese Übersicht existiert – und wo sie sie findet.
- Regelmäßig aktualisieren, da sich Online-Aktivitäten ständig verändern.
Wie Gustav dabei unterstützt
Gustav ist genau für das oben beschriebene Kernproblem gemacht: Wissen, das nur eine Person hat, geordnet und sicher mit den richtigen Menschen zu teilen.
In der Gustav-App können Sie Ihre digitalen Konten strukturiert erfassen – von E-Mail über Social Media bis zu Cloud-Speichern und Streaming-Abos – inklusive Zugangsdaten und einer Notiz, was im Ernstfall damit geschehen soll. Alle Einträge sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt: Anders als bei einer Liste auf Papier oder in einer Textdatei kann niemand außer Ihnen selbst darauf zugreifen, solange Sie das nicht ausdrücklich festlegen. Erst wenn der von Ihnen definierte Ernstfall eintritt, erhalten die von Ihnen bestimmten Vertrauenspersonen kontrolliert Zugriff.
So bleibt die Übersicht, um die es bei jeder Digitaler-Nachlass-Empfehlung im Kern geht, genau dort geschützt, wo sie am meisten Sinn ergibt: bei Ihnen – und im Ernstfall bei den Menschen, denen Sie vertrauen.
Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für konkrete Fragen zu Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich an eine Notarin, einen Notar oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.
