Nach dem Todesfall: Wie Angehörige dort weitermachen, wo der Verstorbene aufgehört hat

Verlassenschaftsverfahren beim Notar

Foto: Gabrielle Henderson / Unsplash

Mit dem Tod eines Menschen endet rechtlich viel, praktisch aber fast nichts sofort: die Miete läuft weiter, das Streaming-Abo bucht ab, die Versicherung weiß nichts vom Todesfall, und im besten Fall liegt irgendwo ein Ordner oder eine Kontoliste, die zeigt, wie es weitergeht – wenn man sie findet.

Was rechtlich automatisch passiert

Nach jedem Todesfall in Österreich wird automatisch ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, unabhängig davon, ob ein Testament vorliegt oder nicht. Zuständig ist eine Notarin oder ein Notar als Gerichtskommissär:in, bestellt vom Bezirksgericht des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person. Der erste Schritt ist die sogenannte Todesfallaufnahme, zu der Angehörige eingeladen werden, um Vermögen, Schulden und mögliche Erbansprüche zu klären. Am Ende steht der Einantwortungsbeschluss, mit dem das Vermögen offiziell auf die Erbinnen und Erben übergeht.

Dieses Verfahren dauert je nach Komplexität unterschiedlich lange, zumindest aber mehrere Monate. Und genau in dieser Zeit entsteht die eigentliche Belastung für Angehörige: nicht das Gerichtsverfahren selbst, sondern alles, was währenddessen weiterläuft.

Zwei Ebenen, die gleichzeitig laufen

Während das Verlassenschaftsverfahren seinen gerichtlich vorgegebenen Ablauf nimmt, müssen Angehörige parallel dazu praktische Dinge klären, die keinen Aufschub dulden: Wird die Wohnung weiterbezahlt? Läuft eine Versicherung unnötig weiter? Wer hat Zugriff auf das E-Mail-Konto, um Rechnungen und Kündigungsfristen überhaupt zu sehen? Die Arbeiterkammer Niederösterreich beschreibt genau dieses Problem – ohne Vorbereitung müssen Angehörige oft erst mühsam herausfinden, welche Konten, Verträge und Online-Dienste die verstorbene Person überhaupt genutzt hat, bevor sie einen einzigen Anbieter kontaktieren können.

Das ist der Kern des Problems: Das Verlassenschaftsverfahren regelt, wem das Vermögen am Ende gehört. Es sagt aber nichts darüber, wo die Zugangsdaten zum Online-Banking liegen oder welches Abo gekündigt werden muss, bevor die nächste Abbuchung kommt.

Welches Vermögen gibt es eigentlich?

Während des ersten Gesprächs mit dem Gerichtskommissär werden Angehörige nach einer Liste der Vermögenswerte der verstorbenen Person gefragt. Das umfasst alles, was im Eigentum der Person gestanden ist, von Bankkonten über Fahrzeuge bis zu Wohnungsinventar. Die Positionen werden anschließend bewertet um am Ende des Verfahrens entsprechend auf die Erben aufgeteilt zu werden. Natürlich kann nur jenes Vermögen aufgeteilt werden, von dem die Angehörigen auch wirklich wissen. Es gibt keine zentrale Auskunftstelle für Bankkonten, Depots, Schließfächer oder sonstige Vermögenswerte einer Person. Schon gar nicht wenn es sich um Dienste von Firmen mit Sitz im Ausland handelt, wie ein Konto oder Depot bei einem Online-Broker.

Es macht also Sinn, zu Lebzeiten eine Auflistung aller wesentlichen Vermögenswerte anzulegen. Einerseits für den eigenen Überblick (Sie werden überrascht sein, was Sie alles besitzen), andererseits um Ihre Angehörigen nicht im Unklaren zu lassen. Bleibt die Frage, wo man diese Auflistung sicher verwahrt und die Angehörigen im Ernstfall auch wirklich Zugriff erhalten.

Wo Gustav ansetzt

Das Ordnungssystem von Gustav setzt genau da an. Der physische Gustav Ordner nimmt die Originaldokumente auf, die für Angehörige im Rahmen der Verlassenschaft gebraucht werden – Testament, Urkunden, Versicherungspolizzen. Die App bietet darüber hinaus einen sicheren digitalen Aufbewahrungsort für ergänzendes Wissen zu diesen Dokumenten sowie für alle digitalen Inhalte: Online-Konten, laufende Verträge, Abos, Zugänge. Beides ist über die Konnektor-Sticker miteinander verknüpft, sodass eine Vertrauensperson nicht zwei separate Suchen beginnen muss.

Damit übernimmt Gustav nicht das Verlassenschaftsverfahren selbst – das bleibt Aufgabe von Gericht und Notariat. Wofür die App gedacht ist: dass Angehörige, sobald sie Zugriff erhalten, nicht bei null anfangen, sondern dort weitermachen können, wo die verstorbene Person aufgehört hat.


Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Fragen zum konkreten Verlassenschaftsverfahren wenden Sie sich an die zuständige Notarin oder den zuständigen Notar.

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